Leistungen der AHV-IV-FAK

IV  >  Förderung der Invalidenhilfe
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Förderung der Invalidenhilfe

  • Beiträge an Institutionen

An die Errichtung, den Ausbau, die Erneuerung und den Betrieb von öffentlichen und gemeinnützigen Anstalten, Werkstätten und Wohnheimen für Invalide leistet die IV Beiträge (Baubeiträge und Betriebsbeiträge)

  • Beiträge an die private Invalidenhilfe

Vereinigungen der privaten Invalidenhilfe erhalten Beiträge, insbesondere an die Kosten folgender Aufgaben:

  • Beratung und Betreuung Invalider
  • Beratung der Angehörigen Invalider
  • Kurse zur Ertüchtigung Invalider sowie Kurse zur Schulung von Angehörigen Invalider in ihren Betreuungsaufgaben
  • Aus- und Weiterbildung von Lehr- und Fachpersonal zur Betreuung, Ausbildung und beruflichen Eingliederung Invalider
  • Unterstützung Invalider durch Geldleistungen für ihre besonderen invaliditätsbedingten Ausgaben oder durch Sachleistungen
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