Förderung der Invalidenhilfe
- Beiträge an Institutionen
An die Errichtung, den Ausbau, die Erneuerung und den Betrieb von öffentlichen und gemeinnützigen Anstalten, Werkstätten und Wohnheimen für Invalide leistet die IV Beiträge (Baubeiträge und Betriebsbeiträge)
- Beiträge an die private Invalidenhilfe
Vereinigungen der privaten Invalidenhilfe erhalten Beiträge, insbesondere an die Kosten folgender Aufgaben:
- Beratung und Betreuung Invalider
- Beratung der Angehörigen Invalider
- Kurse zur Ertüchtigung Invalider sowie Kurse zur Schulung von Angehörigen Invalider in ihren Betreuungsaufgaben
- Aus- und Weiterbildung von Lehr- und Fachpersonal zur Betreuung, Ausbildung und beruflichen Eingliederung Invalider
- Unterstützung Invalider durch Geldleistungen für ihre besonderen invaliditätsbedingten Ausgaben oder durch Sachleistungen



