Eingliederungsmassnahmen

Damit behinderte Personen weiterhin einem Erwerb nachgehen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können, werden sie mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt.
(Die Finanzierung erfolgt z.T. mit staatlicher Unterstützung).

Die Eingliederungsmassnahmen bestehen in folgenden Leistungsarten:

  • Medizinische Massnahmen
  • Betreuungs- und Pflegegeld
  • Hilfsmittel
  • Berufliche Massnahmen
  • Finanzierung der Sonderschulung
  • Lohnzuschuss
  • Aussetzen der Rentenzahlung auf Antrag
  • Taggeld
  • Spesenersatz


 


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