Leistungen der AHV-IV-FAK

IV  >  Berufliche Massnahmen
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Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung behinderter Personen ist ein zentrales Ziel der IV, deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen:

  • Berufsberatung für Versicherte, die infolge Invalidität in der Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit behindert sind;
  • Deckung invaliditätsbedingter Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung, der Weiterausbildung oder der Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte;
  • Umschulung auf eine neue Erwerbstätigkeit, wenn sie infolge Invalidität notwendig ist;
  • Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf;
  • Arbeitsvermittlung;
  • Arbeitsversuche zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit, die sowohl bei spezialisierten Abklärungsstellen und Institutionen mit geschützten Arbeitsplätzen als auch bei Unternehmen der privaten Wirtschaft und bei der öffentlichen Verwaltung möglich sind;
  • Kapitalhilfe unter besonderen Bedingungen zur Aufnahme oder zum Ausbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie zur Finanzierung von invaliditätsbedingten betrieblichen Umstellungen.
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