Leistungen der AHV-IV-FAK

IV  >  Aussetzen der Rentenzahlung
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Aussetzen der Rentenzahlung

Ein Versicherter kann auf die laufende IV-Rente ganz oder teilweise verzichten (bspw. um einen beruflichen Wiedereinstieg zu versuchen). Die stillgelegte Rente kann auf Antrag sofort wieder ausgerichtet werden (die Wiederausrichtung der Rente muss binnen 3 Jahren verlangt werden).

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