Leistungen der AHV-IV-FAK

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Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung wird nach dem Grad der Hilflosigkeit bemessen. Sie beträgt bei Hilflosigkeit leichten Grades 40 %, bei Hilflosigkeit mittleren Grades 60 % und bei Hilflosigkeit schweren Grades 80 % des Mindestbetrages der Altersrente.

Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung beträgt monatlich:

bei leichter Hilflosigkeit

CHF 464.--

bei mittlerer Hilflosigkeit

CHF 696.--

bei schwerer Hilflosigkeit

CHF 928.--

 

 

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