Leistungen der AHV-IV-FAK

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Hilflosigkeit

Was ist Hilflosigkeit?

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Körperpflege, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Bei Betagten, welche das 65. Altersjahr vollendet haben, gilt die Hilflosigkeit als dauernd, wenn sie während drei Monaten ohne wesentlichen Unterbruch bestanden hat.

Bei den übrigen Personen gilt die Hilflosigkeit als dauernd, wenn sie während einem Jahr ohne wesentlichen Unterbruch bestanden hat.

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