Leistungen der AHV-IV-FAK

FAK  >  Differenzausgleich
Sitemap Seite drucken, in einem neuen Fenster
normalen Schriftgrad einstellen grossen Schriftgrad einstellen sehr grossen Schriftgrad einstellen

Differenzausgleich

Grundsätzlich haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Zulage haben, keinen Anspruch auf liechtensteinische Familienzulagen. Falls die ausländische Zulage jedoch geringer ist als die vergleichbare Zulage in Liechtenstein, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Differenzausgleich bezogen werden. Der Ausgleich entspricht der tatsächlichen Höhe der Differenz.

Zertifizierte Barrierefreie Website Qualität AA