Anmeldung

Die Familienzulagen sind mittels besonderem Anmeldeformular geltend zu machen, das bei der Familienausgleichskasse, bei den Gemeindekassen oder beim Arbeitgeber bezogen werden kann.

Die Anmeldung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienausgleichskasse einzureichen.

Die Nachforderung nicht bezogener Familienzulagen ist auf die letzten fünf Jahre vor der schriftlichen Geltendmachung des Anspruches beschränkt.



 


Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, Postfach 84, 9490 Vaduz, Tel +423 / 238 16 16, Fax +423 / 238 16 00, E-Mail ahv@.ahv.li