Anspruch

Ergänzungsleistungen (EL) können in Liechtenstein wohnende Personen erhalten,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der AHV haben (auch bei Rentenvorbezug) oder
  • die eine halbe oder ganze Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung haben oder
  • während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen und

Es gelten folgende Mindestwohnsitzzeiten:

  • liechtensteinische und schweizerische Staatsangehörige sowie Angehörige von Staaten des EWR haben keine Mindestzeiten zu erfüllen
  • Flüchtlinge und Staatenlose müssen seit mindestens 5 Jahren in Liechtenstein leben
  • Angehörige anderer Staaten müssen seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in Liechtenstein leben.

Personen, welche keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig lang AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.



 


Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, Postfach 84, 9490 Vaduz, Tel +423 / 238 16 16, Fax +423 / 238 16 00, E-Mail ahv@.ahv.li