Leistungen der AHV-IV-FAK

EL (Ergänzungsleistungen)  >  Anspruch
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Anspruch

Ergänzungsleistungen (EL) können in Liechtenstein wohnende Personen erhalten,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der AHV haben (auch bei Rentenvorbezug) oder
  • die eine halbe oder ganze Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung haben oder
  • während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen und

Es gelten folgende Mindestwohnsitzzeiten:

  • liechtensteinische und schweizerische Staatsangehörige sowie Angehörige von Staaten des EWR haben keine Mindestzeiten zu erfüllen
  • Flüchtlinge und Staatenlose müssen seit mindestens 5 Jahren in Liechtenstein leben
  • Angehörige anderer Staaten müssen seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen in Liechtenstein leben.

Personen, welche keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig lang AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.

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