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Zusatzrente

Für Männer des Jahrgangs 1944 und älter besteht Anspruch auf eine Zusatzrente für die Ehefrau, wenn die Ehefrau im Jahr 1954 oder früher geboren wurde und selber noch nicht rentenberechtigt ist.

Höhe der Zusatzrente

Die Zusatzrente ist abhängig vom Geburtsjahr des Mannes

ist der Mann geboren zwischen

Höhe der Zusatzrente für die Ehefrau

01.01.1933 bis 31.12.1934

35 % der Altersrente

01.01.1935 bis 31.12.1936

30 %

01.01.1937 bis 31.12.1938

25 %

01.01.1939 bis 31.12.1940

20 %

01.01.1941 bis 31.12.1942

15 %

01.01.1943 bis 31.12.1944

10 %

Beispiel:

Wenn ein Mann des Jahrganges 1940 Altersrentner wird, erhält er für seine mehr als 55 Jahre alte Frau eine Zusatzrente von 20 % seiner Altersrente. Diese Zusatzrente von
20 % wird solange ausgerichtet, bis die Frau einen eigenen Rentenanspruch erwirbt (Altersrente, Witwenrente oder IV-Rente).

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