Zusatzrente
Für Männer des Jahrgangs 1944 und älter besteht Anspruch auf eine Zusatzrente für die Ehefrau, wenn die Ehefrau im Jahr 1954 oder früher geboren wurde und selber noch nicht rentenberechtigt ist.
Höhe der Zusatzrente
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ist der Mann geboren zwischen |
Höhe der Zusatzrente für die Ehefrau |
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01.01.1933 bis 31.12.1934 |
35 % der Altersrente |
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01.01.1935 bis 31.12.1936 |
30 % |
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01.01.1937 bis 31.12.1938 |
25 % |
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01.01.1939 bis 31.12.1940 |
20 % |
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01.01.1941 bis 31.12.1942 |
15 % |
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01.01.1943 bis 31.12.1944 |
10 % |
Beispiel:
Wenn ein Mann des Jahrganges 1940 Altersrentner wird, erhält er für seine mehr als 55 Jahre alte Frau eine Zusatzrente von 20 % seiner Altersrente. Diese Zusatzrente von
20 % wird solange ausgerichtet, bis die Frau einen eigenen Rentenanspruch erwirbt (Altersrente, Witwenrente oder IV-Rente).



