Rentenhöhe
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer und deren Hinterlassene je nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (in Franken pro Monat):
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monatlicher Mindestbetrag |
monatlicher Höchstbetrag |
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Altersrente |
1'160.-- |
2'320.-- |
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Witwenrente, Witwerrente |
928.-- |
1'856.-- |
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Waisenrente |
464.-- |
928.-- |
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Kinderrente |
464.-- |
464.-- |
Der Betrag der einzelnen Rentenarten leitet sich von der Höhe der Altersrente ab.
So beträgt die Witwen- und Witwerrente 80 % und die Waisenrente 40 % der entsprechenden Altersrente.
Die Kinderrente beträgt 40 % des Mindestbetrages der für die Rente des Vaters oder der Mutter (Stammrente) anwendbaren Rentenskala.
Verwitwete Personen, die eine Altersrente oder Invalidenrente der Liechtensteinischen AHV/IV beziehen, erhalten je nach Höhe der bisherigen Rente einen sogenannten Verwitwetenzuschlag von bis zu 20 % ihrer Rente.
