Leistungen der AHV-IV-FAK

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Rentenhöhe

Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer und deren Hinterlassene je nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (in Franken pro Monat):

Rentenhöhe der AHV

monatlicher Mindestbetrag

monatlicher Höchstbetrag

Altersrente

1'140.--

2'280.--

Witwenrente, Witwerrente

912.--

1'824.--

Waisenrente

456.--

912.--

Kinderrente

456.--

456.--

Der Betrag der einzelnen Rentenarten leitet sich von der Höhe der Altersrente ab.
So beträgt die Witwen- und Witwerrente 80 % und die Waisenrente 40 % der entsprechenden Altersrente.
Die Kinderrente beträgt 40 % des Mindestbetrages der für die Rente des Vaters oder der Mutter (Stammrente) anwendbaren Rentenskala.
Verwitwete Personen, die eine Altersrente oder Invalidenrente der Liechtensteinischen AHV/IV beziehen, erhalten je nach Höhe der bisherigen Rente einen sogenannten Verwitwetenzuschlag von bis zu 20% ihrer Rente.

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