Rentenalter
Ordentliches Rentenalter
Für Männer und Frauen liegt das ordentliche Rentenalter ab 2010 bei 64 Jahren.
Bis dahin galt nachstehende Übergangsregelung:
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Jahrgänge |
ordentliches Rentenalter |
|---|---|
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1940 und älter |
62 |
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1941 bis 1945 |
63 |
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1946 und jünger |
64 |
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Jahrgänge |
ordentliches Rentenalter |
|---|---|
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1935 und älter |
65 |
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1936 und jünger |
64 |
Rentenvorbezug
Wer eine Rente vor dem ordentlichen Rentenalter bezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezuges eine gekürzte Rente.
Es gelten ab dem 1. Januar 2001 folgende Kürzungssätze:
- bei Vorbezug um 1 Jahr 3%
- bei Vorbezug von 2 Jahren 7%
- bei Vorbezug von 3 Jahren 11,5%
- bei Vorbezug von 4 Jahren 16,5%
Für Frauen der Jahrgänge 1941 bis inkl. 1951 gelten reduzierte Kürzungssätze.
Es kann auch eine halbe Rente vorbezogen werden.
Zudem kann die Rente nicht nur auf einen bestimmten Geburtstag hin abgerufen werden, sondern auf jeden beliebigen Monat, wobei der Kürzungssatz für jeden Monat des Rentenbeginns zwischen 60. und 64. Altersjahr ein anderer ist.
Rentenaufschub
Wer die Rente um ein Jahr bis maximal sechs Jahre aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezuges eine erhöhte Rente.
Der Zuschlag beträgt zwischen 5.22 % bis 40.71 % je nach Dauer des Aufschubes.
Wer die Rente noch nicht bezieht, kann den Rentenaufschub längstens ein Jahr nach Vollendung des ordentlichen Rentenalters beantragen.

