Allgemeines

Leistungen der AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus:

  • Altersrente
    • Kinderrente zur Altersrente
  • Hinterlassenenrente
    • Verwitwetenrente
    • Waisenrente
  • Hilfsmittel

Die Zusatzrente für die Ehefrau wurde per 01.01.1997 schrittweise abgeschafft. Männer des Jahrganges 1944 und älter können gemäss einer Übergangsregelung noch eine Zusatzrente für die Ehefrau beanspruchen.

Die Renten werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Weihnachtsgeld

Wer im Dezember eines Jahres eine Rente der AHV bezieht, erhält als zusätzlichen Rententeil alljährlich eine Zahlung in der Höhe der im Dezember zustehenden Rente.

Mindestbeitragsdauer

Damit ein Anspruch auf eine Rente der AHV besteht, muss eine Person während mindestens eines Jahres Beiträge an die AHV entrichtet haben.



 


Liechtensteinische AHV-IV-FAK, Gerberweg 2, Postfach 84, 9490 Vaduz, Tel +423 / 238 16 16, Fax +423 / 238 16 00, E-Mail ahv@.ahv.li