Selbständigerwerbende

Die Beiträge Selbständigerwerbender werden in der Regel für das laufende Beitragsjahr auf Grund des vorletzten Steuerjahres (z.B. die Beiträge für 2012 auf Grund des Jahres 2010) berechnet.

Auf den selbständigen Erwerb sind keine Beiträge an die ALV zu entrichten.



 


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