Rückverteilung der CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Sie soll den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern.

Der Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe, der von den Unternehmen (Arbeitgeber) geleistet wurde, wird durch die AHV-IV-FAK-Anstalten im Auftrag des Amtes für Umweltschutz  an die Unternehmen (Arbeitgeber) zurückverteilt  (Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes über die Erhebung einer CO2-Abgabe auf fossilen Energieträgern, CO2-Gesetz). Der Betrag der Rückverteilung (in der Regel durch Verrechnung mit den vom Unternehmen an die AHV-IV-FAK-Anstalten zu zahlenden Beiträgen) hängt von der Lohnsumme des Unternehmens ab:

Details zur Rückverteilung

Rückverteilungsjahr

Berechnungsfaktor

Rückverteilung 2010

CHF 0.21 pro CHF 1'000.-- der für 2008 abgerechneten Lohnsumme (0.021 % der Lohnsumme)

Rückverteilung 2011

CHF 0.27 pro CHF 1'000.-- der für 2009 abgerechneten Lohnsumme (0.027 % der Lohnsumme)



 


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