Rückverteilung der CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Sie soll den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen fördern.
Der Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe, der von den Unternehmen (Arbeitgeber) geleistet wurde, wird durch die AHV-IV-FAK-Anstalten im Auftrag des Amtes für Umweltschutz an die Unternehmen (Arbeitgeber) zurückverteilt (Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes über die Erhebung einer CO2-Abgabe auf fossilen Energieträgern, CO2-Gesetz). Der Betrag der Rückverteilung (in der Regel durch Verrechnung mit den vom Unternehmen an die AHV-IV-FAK-Anstalten zu zahlenden Beiträgen) hängt von der Lohnsumme des Unternehmens ab:
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Rückverteilungsjahr |
Berechnungsfaktor |
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Rückverteilung 2010 |
CHF 0.21 pro CHF 1'000.-- der für 2008 abgerechneten Lohnsumme (0.021 % der Lohnsumme) |
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Rückverteilung 2011 |
CHF 0.27 pro CHF 1'000.-- der für 2009 abgerechneten Lohnsumme (0.027 % der Lohnsumme) |
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Rückverteilung 2012 |
CHF 0.72 pro CHF 1'000.-- der für 2010 abgerechneten Lohnsumme (0.072 % der Lohnsumme) |


