Ende
Die Beitragspflicht endet am Ende des Kalendermonats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Das ordentliche Rentenalter liegt für Männer und Frauen ab 01.2010 beim 64. Altersjahr.
Bis dahin galten folgende Übergangsregelungen:
Für Frauen des Jahrganges 1941 bis 1945 galt Rentenalter 63.
Für Frauen des Jahrganges 1940 und älter galt Rentenalter 62.
Für Männer des Jahrganges 1935 und älter galt Rentenalter 65.
Für nichterwerbstätige Personen, die eine Altersrente vorbeziehen, endet die Beitragspflicht mit dem letzten Tag des Monats vor Beginn des Rentenbezuges.
