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Arbeitnehmer & Arbeitgeber  >  Beitragssätze ALV (gültig ab 01.01.2011)
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Beitragssätze ALV (gültig ab 01.01.2011)

Beitragssätze ALV

Arbeitnehmer/in

Arbeitgeber/in

Total


0.5 %

0.5 %

1 %

max. CHF 1'260.--

Bis zur Grenze von CHF 126'000.-- Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 1 % des Jahreslohnes oder höchstens CHF 1'260.-- aus. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der Beiträge. Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über CHF 126'000.--. Die Begrenzung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

unterjährige Beschäftigung

Für eine Person, die weniger als ein Jahr beschäftigt war, ist für das Berechnen der ALV-Beiträge zuerst die Höchstgrenze des beitragspflichtigen Lohnes zu ermitteln. Dazu ist der Jahreshöchstbetrag auf die Anzahl Kalendertage umzurechnen.

Die Anzahl Beschäftigungstage wird aufgrund der Ein- und Austrittstage berechnet, wobei Samstage und Sonntage mitzurechnen und pro ganzem Monat 30 Tage anzurechnen sind.

Grenzwerte

Es sind folgende Grenzwerte zu beachten:

jährliche Höchstgrenze

CHF

126'000.--

unterjährige Höchstgrenze

CHF

350.-- pro Tag

x Anzahl Tage

 

 

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