Beitragssätze ALV (gültig ab 01.01.2011)
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Arbeitnehmer/in |
Arbeitgeber/in |
Total |
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0.5 % |
0.5 % |
1 % |
max. CHF 1'260.-- |
Bis zur Grenze von CHF 126'000.-- Jahreslohn macht der Beitrag an die ALV 1 % des Jahreslohnes oder höchstens CHF 1'260.-- aus. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der Beiträge. Keine Beiträge werden erhoben auf Lohnteilen über CHF 126'000.--. Die Begrenzung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
unterjährige Beschäftigung
Für eine Person, die weniger als ein Jahr beschäftigt war, ist für das Berechnen der ALV-Beiträge zuerst die Höchstgrenze des beitragspflichtigen Lohnes zu ermitteln. Dazu ist der Jahreshöchstbetrag auf die Anzahl Kalendertage umzurechnen.
Die Anzahl Beschäftigungstage wird aufgrund der Ein- und Austrittstage berechnet, wobei Samstage und Sonntage mitzurechnen und pro ganzem Monat 30 Tage anzurechnen sind.
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Es sind folgende Grenzwerte zu beachten: |
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jährliche Höchstgrenze |
CHF |
126'000.-- |
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unterjährige Höchstgrenze |
CHF |
350.-- pro Tag |
x Anzahl Tage |


