Informationen zu den Beiträgen

Beitragsansätze AHV / IV / FAK / VK (gültig ab 01.01.2012)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten für die AHV-IV 4.55 % vom massgebenden Lohn ab, leisten ihrerseits 4.75 % und liefern die ganzen 9.3 % an die Verwaltung ab. Zusätzlich haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 1.9 % vom massgebenden Lohn an die FAK und 0.4032 % des massgebenden Lohnes als Verwaltungskosten auf die gesamten AHV-IV-FAK Beiträge zu leisten.

Beitragsansätze

Arbeitnehmer/in

Arbeitgeber/in

Total

AHV

3.8 %

4.0 %

7.8 %

IV

0.75 %

0.75 %

1.5 %

FAK

0.0 %

1.9 %

1.9 %

VK

0.0 %

0.4032 %

0.4032 %

Total

4.55 %

7.0532 %

11.6032 %

 

 

Zertifizierte Barrierefreie Website Qualität AA