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Beitragsansätze

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten für die AHV-IV 4.55% vom massgebenden Lohn ab, leisten ebenfalls 4.55% und liefern die ganzen 9.1% an die Verwaltung ab. Zusätzlich haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 2.1% vom massgebenden Lohn an die FAK und 0.4032% des massgebenden Lohnes als Verwaltungskosten auf die gesamten AHV-IV-FAK Beiträge zu leisten.

Beitragsansätze

Arbeitnehmer/in

Arbeitgeber/in

Total

AHV

3.8 %

3.8 %

7.6 %

IV

0.75 %

0.75 %

1.5 %

FAK

0.0 %

2.1 %

2.1 %

VK

0.0 %

0.4032 %

0.4032 %

Total

4.55 %

7.0532 %

11.6032 %

 

 

Rechnungen
 
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